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Voraussichtliche Wahl- und Abstimmungstermine im Landkreis Kelheim

2011
Bürgermeisterwahl Abensberg
alle 6 Jahre
2013
Landtagswahl, Bezirkswahl
alle 5 Jahre
2013
Bundestagswahl
alle 4 Jahre
2014
Kommunalwahl
alle 6 Jahre
2014
Europawahl
alle 5 Jahre
2016
Landratswahl
alle 6 Jahre

 


  

Wahlen
 
Gemäß Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz geht alle Staatsgewalt vom Volk aus. Sie wird u. a. vom Volk in folgenden Wahlen und Abstimmungen ausgeübt.
 
Europawahl
Mit der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments für fünf Jahre gewählt. Die Abgeordneten werden für jeden Mitgliedstaat getrennt gewählt.
 
Bundestagswahl
Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der mindestens 598 Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Sie findet grundsätzlich alle vier Jahre statt.
 
Landtags- und Bezirkswahl
Die Abgeordneten werden für eine Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Bayerische Landtag besteht aus 180 Abgeordneten.
 
Volksbegehren und Volksentscheide
Das Volk übt das unmittelbare Recht der Gesetzgebung durch die Vorlage von Gesetzesentwürfen in Volksbegehren und durch die Abstimmung über Gesetze in Volksentscheiden aus.
 
Landkreiswahl (Landrats- und Kreistagswahl)
Der Landrat und die Kreisräte werden grundsätzlich für sechs Jahre gewählt. In den Kreistag des Landkreises Kelheim werden 60 Kreisräte gewählt.
 
Gemeindewahl (Bürgermeister- und Gemeinderatswahl)
Der Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder werden grundsätzlich für 6 Jahre gewählt. Die Anzahl der Mitglieder im Gemeinderat/Marktgemeinderat/Stadtrat richtet sich nach der Einwohnerzahl der/des jeweiligen Gemeinde/Marktes/Stadt.
 
Bürgerentscheid auf Kreisebene
Ein von mindestens 5 % der wahlberechtigten Bürgern des Landkreises unterzeichnetes Bürgerbegehren über eigene Angelegenheiten des Landkreises führt zu einer Abstimmung.
 
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